Beitragsordnung Schwimm-Sport-Club Sparta Pforzheim 1929 e.V.
Die Mitgliederversammlung des Vereins hat am 12.10.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2. Das Mitglied verpflichtet sich bei Eintritt in den Verein, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz jährlich ein. Fällt der Einzugstag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
3. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Gebühren keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
4. Die Beträge staffeln sich wie folgt:
a. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 50,-€
b. Erwachsene über 18 Jahre 60,-€
c. Familien (ab 3 Personen) 135,-€
d. Aufnahmegebühr (einmalig) 10,-€
Zusätzlich werden für die Schwimmerinnen und Schwimmer in den Wettkampf- und Leistungsgruppen folgende Aktivenbeiträge erhoben:
e. Fördergruppe 60,-€
f. Juniorteam 60,-€
g. Masters Wettkampfmannschaft 90,-€
h. 2. Wettkampfmannschaft 90,-€
alle Sportler die die Trainingszeit beanspruchen
i. 1. Wettkampfmannschaft 120,-€
5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
6. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10,-€, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
7. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
8. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am 12.10.2018