Aktuelle Informationen zum Schwimmbetrieb

30.11.2021 / Stefanie Rettig

Stand 30.11.2021

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,

liebe Schwimmkurskinder und Kursteilnehmer
liebe Eltern, Trainerinnen und Trainer,

die momentane Situation zwingt auch uns zum Handeln.
Damit wir, solange der Trainings- und Kursbetrieb noch erlaubt ist, die Kurse und Trainingsstunden auch durchführen können, gelten ab sofort folgende Maßnahmen:

Kinderkurse:
Die Kurse finden weiter statt. Die Kinder müssen allerdings ab sofort einen tagesaktuellen Test mit Bescheinigung vorweisen. Dies gilt auch für geimpfte Schwimmerinnen und Schwimmer.
Die Trainer und Übungsleiter werden weitestgehend Abstand halten. Das bedeutet, wo es möglich ist, werden die Trainer und Übungsleiter nicht mehr direkt im Wasser sein. Des weiteren werden alle Trainer und Übungsleiter eine Maske tragen.

Sollten Sie entscheiden, ihr Kind unter den gegebenen Maßnahmen, nicht zum schwimmen zu schicken, möchten wir Sie bitten, dies dem entsprechenden Trainer mitzuteilen.

Der Erwachsenen-Schwimmkurs findet ebenfalls weiterhin statt. Allerdings wird hier ab sofort die 2G+ Regel zum Einsatz kommen. Das bedeutet, das alle Teilnehmer einen Impf- oder Genesenen-Nachweis und zusätzlich einen tagesaktuellen Test benötigen.

Für den Trainingsbetrieb in den Wettkampfgruppen, den Sparta-Schwimmabend sowie die Aqua-Jogging-Kurse gelten weiterhin die 2G-Vorgaben.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich informieren. Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf unserer Homepage. Dort werden wir aktuelle Informationen ebenfalls veröffentlichen.

Freundliche Grüße
die Vorstandschaft der SSC Sparta


Stand 03.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Homepagebesucher,

Mit der heutigen Verkündung der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch für uns verschärfte Forderungen hinsichtlich den 3G-Regeln. D.h. für die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb in der Schwimm- oder Sporthalle  gilt die 3G-Plus-Regelung. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin alle Kinder und schulpflichtigen Jugendliche. Hier sind die Nachweise der regelmäßigen Testungen in der Schule als Nachweis akzeptiert.

Außerdem sorgte die Landesregierung Baden-Württembergs für Klarheit in Bezug auf die Testpflicht von Schüler*innen während der Herbstferien. Demnach gelten Schülernachweise auch in dieser Zeit als Testnachweis. Schüler*innen müssen daher bei 3G-Angeboten in den Herbstferien keinen extra Test machen lassen!

Über die weitere Entwicklung werden ggf. zeitnah informieren.

Eure Vorstandschaft


Link zu den Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Link zur Corona-Verordnung Sport



Update 19.09.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Homepagebesucher,

mit Wirkung vom 16.09.2021 hat Baden-Württemberg auf ein neues dreistufiges Warnsystem umgestellt. Für die Basisstufe gelten weiterhin die 3G-Regeln, bei Warn- oder Alarmstufe gelten verschärfte Forderungen. Näheres regeln die  jeweiligen Corona-Verordnungen. Maßgeblich für unseren Übungsbetrieb ist weiterhin die Corona-Verordnung Sport (aktuelle Ausgabe vom 16.09.2021). Die CoronaVO Bäder und Saunen entfällt ab sofort.

Über die weitere Entwicklung werden ggf. zeitnah informieren.

Eure Vorstandschaft


Stand 12.09.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Homepagebesucher,

die Pforzheimer Hallenbäder sind nach der Sommerpause wieder geöffnet und mit dem Schulanfang starten wir auch wieder den regelmäßigen Trainings- und Kursbetrieb. Nach wie vor gibt es Einschränkungen aus den aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich für unseren Übungsbetrieb ist weiterhin die Corona-Verordnung Sport (aktuelle Ausgabe vom 21.08.2021).

Unsere Hygieneregeln wurden an die aktuelle Verordnung angepasst und können hier eingesehen werden.

Prinzipiell gelten die 3G-Regeln für eine Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb in der Schwimm- oder Sporthalle. Für Kinder und schulpflichtige Jugendliche werden die Nachweise der regelmäßigen Testungen in der Schule als Nachweis akzeptiert.

Über die Starttermine der verschiedenen Gruppen und Kurse werden die Teilnehmer*Innen separat durch die Trainer und Übungsleiter bzw. durch die Geschäftsstelle informiert.

Wir freuen uns auf Euch!

Eure Vorstandschaft